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Post aus Poppenhausen
Ausgabe 38/2023
Amtliche Nachrichten
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Freihaltung der öffentlichen Verkehrsflächen und Luftraumprofile Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen und Gehwege

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht bittet die Gemeinde alle Grundstückseigentümer darauf zu achten, dass lebende Zäune, Hecken, Sträucher und Bäume an ihrem Grundstück nicht über die Grundstücksgrenzen hinaus und damit in die Luftraumprofile der öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Geh- und Feldwege) ragen. Hierdurch werden Fußgänger und der öffentliche Straßenverkehr erheblich behindert, in nicht wenigen Fällen unter Umständen sogar gefährdet, weil der Gehweg verlassen werden muss, bzw. Ausweichbewegungen von Fahrzeugen erforderlich werden. Neben diesen direkten Behinderungen sind in Kurven- und Einmündungsbereichen oftmals auch die Sichtverhältnisse stark eingeengt, wichtige Verkehrszeichen und Straßennamenschilder werden verdeckt und der Wirkungskreis der Straßenbeleuchtung eingeschränkt.

Bei an Straßen grenzenden Grundstücken ist ein Luftraumprofil von mind. 4 m Höhe, bei Gehwegen von mind. 2,5 m Höhe freizuhalten.

Außerdem sind nach der gemeindlichen Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und Gehwege die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von innerorts liegenden Grundstücken (auch unbebaute Bauplätze) verpflichtet, die Straßen und Gehwege zu reinigen und sauber zu halten.

Dazu gehört auch, Gras und Unkraut, das aus den Wasserrinnen entlang der Bordsteine sowie an den Hinterkanten der Gehwege wächst, zu entfernen. Dies ist erforderlich, um Schäden am Asphalt sowie an den Rinnenplatten zu vermeiden.

gez.
Nätscher
1. Bürgermeister