Im Verein tauchen häufig Befürchtungen auf, dass ehrenamtliche Vorstände und Mitglieder persönlich für Schäden aufzukommen haben, die bei Ausübung ihres Amtes entstanden sind. Aufgrund fehlender Kenntnisse
über die gesetzlichen Haftungsgrundsätze und deren rechtliche Zusammenhänge ergeben sich einige Unsicherheiten:
| • | Wer haftet für Verbindlichkeiten oder muss im Schadensfall Ersatz leisten? |
| • | Was ist die Verkehrssicherungspflicht und wer hat die Aufsichtspflicht im Verein? |
| • | Kann der Verein den Vorstand in Anspruch nehmen, wenn der Geschäftsführung Fehler unterlaufen sind? |
Antworten auf diese und weitere Fragen vor dem Hintergrund der täglichen Vereinspraxis gibt Rechtsanwalt Richard Didyk.
Donnerstag, 10. November 2022 von 17.30 - 20.00 Uhr
im Landratsamt Schweinfurt, Sitzungssaal (Zugang über Außentreppe)
Anmeldung und weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie unter landkreis-schweinfurt.de/ehrenamt