In der Sitzung am 30.05.2022 beschloss der Gemeinderat Poppenhausen die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Pfersbach“ im GT Pfersdorf für ein Dorfgebiet gemäß § 5a BauNVO.
In den Geltungsbereich werden die Flurstücke 1049, 1050, 1051, 1052, 1053, 1054, 1055 sowie Teilflächen der Flurstücke 1056, 1080/4, 1080/9 und 9097 der Gemarkung Pfersdorf einbezogen. Das Baugebiet liegt südöstlich des bestehenden Siedlungsgebiets, die Erschließung erfolgt über „Wethof“. Die Lage ergibt sich aus der Karte.
Der Inhalt dieses Beschlusses wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
In der Sitzung vom 19.09.2022 hat der Gemeinderat Poppenhausen die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans „Am Pfersbach“ gebilligt.
Mit Beschluss des Gemeinderats Poppenhausen wurde die frühzeitige Auslegung des Bebauungsplans „Am Pfersbach“ (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) folgender Unterlagen angeordnet:
- Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
- Begründung zum Bebauungsplan
- Begründung zur Grünordnung
- Umweltbericht
Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Pfersbach“ sowie die zugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 07.11.2022 bis 07.12.2022 in der Gemeinde Poppenhausen, Martin-Werner-Platz, 97490 Poppenhausen, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die o.g. Planunterlagen sind während der genannten Frist auch auf der Internetseite der Gemeinde Poppenhausen abrufbar:
www.poppenhausen.de/unsere-gemeinde/bauen-wohnen/bebauungsplaene
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden; nicht innerhalb der Auslegung abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.