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Post aus Poppenhausen
Ausgabe 45/2024
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

(von links): Landrat Florian Töpper, Klaus Rebhan und Bürgermeister Ludwig Nätscher

Landrat Florian Töpper dankt im Rahmen des Empfangs für Ehrenamtliche engagierten Bürgerinnen und Bürgern

Der örtliche Sportverein, der Musikverein, der Schützenverein, die Kirche, das Ehrenamt als Feldgeschworener oder beispielsweise das Engagement als Schulweghelferin oder -helfer – wenn auch bei weitem nicht abschließend, so haben all diese Ämter, Vereine und Organisationen eines gemein: Es sind die Personen, diejenigen, die sich in ihrer Freizeit engagieren, die das Ehrenamt mit Leben füllen. Im Rahmen des vom Landkreis Schweinfurt organisierten Empfangs für Ehrenamtliche des Landkreises Schweinfurt hat Landrat Florian Töpper über 40 Persönlichkeiten in das Steigerwald-Zentrum Handthal eingeladen.

Im Beisein der jeweiligen Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Heimatgemeinde würdigte Töpper in den jeweiligen Laudationes den jahre- oder teils gar jahrzehntelangen Einsatz der Ehrenamtlichen.

„Ihr Einsatz sticht heraus, in Ihren Gemeinden und Ihrem Umfeld hinterlassen Sie tiefe Spuren des ehrenamtlichen Engagements. Ihre Tatkraft und die Zeit, die Sie zum Wohle Anderer im Ehrenamt aufbringen, ist von unschätzbarem Wert. Sie leben Zusammenhalt vor und stärken unsere Gemeinschaft, auch in schwierigen Zeiten. Das macht uns allen Mut und verleiht einer Gesellschaft Stabilität. Dafür danke ich Ihnen im Namen des Landkreises Schweinfurt von Herzen und zolle Ihnen meinen allerhöchsten Respekt“, sagte Landrat Florian Töpper.

Musikalisch umrahmt von der Köhlerkapelle Dingolshausen klang der Abend bei einem gemeinsamen Abendessen und netten Gesprächen unter den vielfältig engagierten Gästen im Steigerwald-Zentrum Handthal aus.

Aus unserer Gemeinde wurde Herr Klaus Rebhan aus Poppenhausen geehrt.

Zum Hintergrund: Der Empfang für Ehrenamtliche des Landkreises Schweinfurt findet alle zwei Jahre statt. Die Auswahl der Eingeladenen bestimmt sich durch Vorschläge der 29 Landkreisgemeinden. Je nach Größe der Gemeinde sind diese berechtigt eine bis maximal drei Personen vorzuschlagen.