Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzt sich aus den jeweiligen Personal- (Nummer 1) und den Sachkosten (Nr. 2) zusammen.
| 1. Personalkosten | ||
| Stundensatz für den Einsatz eines ehrenamtlichenFeuerwehrdienstleistenden: |
| 29,88 € |
| 2. Fahrzeugkosten | ||
| Bezeichnung | Kosten je gefahrenen km | Kosten je Ausrückestunde |
| Rüstwagen "RW2" | 5,57 € | 109,50 € |
| Tanklöschfahrzeug "TLF16" | 13,36 € | 120,71 € |
| Mehrzweckfahrzeug "MZF" | 3,57 € | 23,91 € |
| Mittleres Löschfahrzeug "MLF" | 20,92 € | 113,97 € |
| TSF Ortsteile | 33,73 € | 146,76 € |
Zu 1.
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen.
Für angefangene Stunden bis zu 30 Minuten werden die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
Zu 2.
Mit den Kosten je Ausrückestunde ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden.
Für angefangene Stunden bis zu 30 Minuten werden die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestunden erhoben. Berechnet wird hierbei der Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens.