In der Sitzung am 23.01.2023 hat der Gemeinderat Poppenhausen die Entwurfsunterlagen für die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Am Pfersbach“ – Neufassung im GT Pfersdorf für ein Dorfgebiet gemäß § 5a BauNVO gebilligt.
In den Geltungsbereich werden die Flurstücke 1049, 1050, 1051, 1052, 1053, 1054, 1055 sowie Teilflächen der Flurstücke 1056, 1080/4, 1080/9 und 9097 der Gemarkung Pfersdorf einbezogen. Das Baugebiet liegt südöstlich des bestehenden Siedlungsgebiets, die Erschließung erfolgt über „Wethhof“. Die Lage ergibt sich aus der Karte.
Mit Beschluss des Gemeinderats Poppenhausen wurde die Auslegung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Am Pfersbach“ – Neufassung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durch folgende Unterlagen angeordnet:
- Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
- Begründung zum Bebauungsplan
- Begründung zur Grünordnung
- Umweltbericht
Der Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Am Pfersbach“ – Neufassung sowie die zugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 13.02.2023 bis 17.03.2023 in der Gemeinde Poppenhausen, Martin-Werner-Platz, 97490 Poppenhausen, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die o.g. Planunterlagen sind während der genannten Frist auch auf der Internetseite der Gemeinde Poppenhausen abrufbar:
www.poppenhausen.de/unsere-gemeinde/bauen-wohnen/bebauungsplaene
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden; nicht innerhalb der Auslegung abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Mensch, Orts- und Landschaftsbild, Kultur- und sonstigen Sachgütern; die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Geräuschimmissionen, Entwässerung, Artenschutz, aufgehobenem Wasserschutzgebiet, Denkmalschutz, Begrünungsmaßnahmen.
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.