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Post aus Poppenhausen
Ausgabe 50/2023
Amtliche Nachrichten
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Hinweise des Passamtes

Reisepass (10 Jahre gültig):

Wir möchten alle Einwohner darauf hinweisen, dass ab 01.01.2024 sich die Gebühr des Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, von 60,00 € auf 70,00 € erhöht.

Kinderreisepässe:

Kinderreisepässe können ab 01.01.2024 nicht mehr beantragt oder verlängert werden. Gültige Kinderreisepässe dürfen noch bis zum Ende der Gültigkeitsdauer genutzt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie im Passamt der Gemeinde Poppenhausen.