Wir möchten alle Einwohner darauf hinweisen, dass ab 01.01.2024 sich die Gebühr des Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, von 60,00 € auf 70,00 € erhöht.
Kinderreisepässe können ab 01.01.2024 nicht mehr beantragt oder verlängert werden. Gültige Kinderreisepässe dürfen noch bis zum Ende der Gültigkeitsdauer genutzt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Passamt der Gemeinde Poppenhausen.