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Post aus Poppenhausen
Ausgabe 6/2023
Amtliche Nachrichten
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An alle Hundehalter in der Gemeinde

Nach den Bestimmungen der gemeindlichen Hundesteuersatzung hat jeder, der einen über vier Monate alten Hund hält, ihn unverzüglich der Gemeinde zu melden.

Wir bitten alle Hundebesitzer, die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, dies umgehend zu erledigen. Ansprechpartnerin im Rathaus ist FrauTolin, Tel. 09725/7110-20.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Verstöße gegen die Anmeldepflicht als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld belegt werden können.

gez. Ludwig Nätscher
1. Bürgermeister