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Post aus Poppenhausen
Ausgabe 8/2025
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Haushaltssatzung der Gemeinde Poppenhausen

Landkreis Schweinfurt

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der Art. 63 ff Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Poppenhausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der in Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  10.259.600 Euro

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  6.096.450 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Gewerbesteuer  —  350 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Poppenhausen, 07.04.2025
Gemeinde Poppenhausen
gez.
Nätscher
1. Bürgermeister

Nachrichtlich:

Die Hebesätze für die nachstehende Gemeindesteuern betragen gemäß der Hebesatzsatzung vom 21.10.2024:

a)

Grundsteuer A  —  320 v.H.

b)

Grundsteuer B  —  320 v.H.

II.

Das Landratsamt Schweinfurt hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 28.03.2025, Az. 30-941/2/1 - 168 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält.

III.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Poppenhausen für das Haushaltsjahr 2025 samt ihrer Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO ab dem 22.04.2025 bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung (Rathaus Poppenhausen, Obergeschoß, Zimmer 105) während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Poppenhausen, 07.04.2025
gez.
Nätscher
1. Bürgermeister