Landkreis Schweinfurt
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der Art. 63 ff Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Poppenhausen folgende Haushaltssatzung:
Der in Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 10.259.600 Euro
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 6.096.450 Euro
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Gewerbesteuer — 350 v. H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 Euro festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die nachstehende Gemeindesteuern betragen gemäß der Hebesatzsatzung vom 21.10.2024:
| a) | Grundsteuer A — 320 v.H. |
| b) | Grundsteuer B — 320 v.H. |
II.
Das Landratsamt Schweinfurt hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 28.03.2025, Az. 30-941/2/1 - 168 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält.
III.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Poppenhausen für das Haushaltsjahr 2025 samt ihrer Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO ab dem 22.04.2025 bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung (Rathaus Poppenhausen, Obergeschoß, Zimmer 105) während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus.