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Post aus Poppenhausen
Ausgabe 9/2025
Amtliche Nachrichten
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Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden

Der Abwasserzweckverband weist darauf hin, dass am 15.05.2025 die 2. Vorauszahlung 2025 für Grundgebühr, Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr fällig wird.

Zahlungspflichtige, die dem Abwasserzweckverband kein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, werden hiermit erinnert, die fälligen Beträge zu diesem Termin auf das Konto des Abwasserzweckverbandes unter Angabe der PK-Nr. zu überweisen.

Bareinzahlungen beim Abwasserzweckverband sind nicht möglich!