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Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 1/2023
Amtliche Mitteilungen
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Bedarfsabfrage für das Kindergartenjahr 2023/2024

Das Kindergartenjahr 2023/24 wirft seine ersten Schatten voraus. Alle Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet bereiten sich jetzt schon darauf vor, die Kinderbetreuung ab September 2023 zu organisieren. Dabei ist es für die Träger die Kindertageseinrichtungen wichtig zu wissen, für welche Kinder Betreuungsbedarf in einer Kinderkrippe oder im Kindergarten besteht. Viele Eltern werden sich an die Anmeldetage in der Kindergärten erinnern. Für die Eltern, aber auch für das Kindergartenpersonal, war das Anmeldeprozedere sehr zeitaufwendig. Das soll jetzt anders werden.

Eltern können künftig den Betreuungsbedarf über das „digitale Rathaus“ auf der Internetseite der Gemeinde Hallerndorf rund um die Uhr an ihre Wunscheinrichtung im Gemeindegebiet melden. Die Bedarfsmeldungen können sowohl für die gemeindlichen Kindertagesstätten in Willersdorf, Trailsdorf und Pautzfeld, als auch für die kirchliche Kindertagesstätte in Hallerndorf abgegeben werden. Persönliche oder schriftliche Anmeldungen gibt es nicht mehr.

Ab dem 01.12.2022 kann der Platzbedarf über unser Online-Portal angemeldet werden. Die Bedarfsanmeldung und Zuteilung des Betreuungsplatzes erfolgt in 5 Schritten:

Schritt 1: Die Registrierung:

Für die Bedarfsanmeldung ist eine BayernID notwendig. Sie müssen sich nur mit Benutzername und Passwort registrieren. Bei der Registrierung können Sie aber auch den elektronischen Personalausweis oder ihr authega-Zertifikat nutzen, das Sie für die elektronische Steuererklärung schon erhalten haben. Die Registrierung ist einfach, wie eine Bestellung in einem Internetshop. Die Daten werden nach Datenschutz-Grundverordnung zentral im BSI-zertifizierten Rechenzentrum der AKDB gespeichert.

Schritt 2: Die Anmeldung:

Für das Kindergartenjahr 2023/24 kann der Betreuungsbedarf vom 01.12.2022 bis 28.02.2023 gemeldet werden. Sie suchen sich auf der Plattform den Wunschkindergarten aus und nennen eine bis zwei Alternativen, sollte es mit Favoriten nicht klappen. Bei der Platzvergabe durch den Träger der Kindertageseinrichtung spielt es keine Rolle, wann Sie innerhalb des genannten Zeitraums den Bedarf melden. Es werden zunächst alle Meldungen gesammelt.

Eine Besonderheit gibt es:

Damit der tatsächliche Betreuungsbedarf festgestellt werden kann, ist eine Anmeldung auch dann notwendig, wenn ihr Kind von der Krippe in den Kindergarten wechselt, oder Sie bereits eine Platzzusage haben. In aller Regel können Eltern davon ausgehen, dass der Betreuungsplatz in der selben Einrichtung auch zugeteilt wird. Mit der (Neu-)Anmeldung soll vermieden werden, dass ein Kita-Platz belegt ist, der nicht mehr benötigt wird.

Schritt 3: Die Platzvergabe:

Nach dem Anmeldzeitraum werden die Plätze zugeteilt. Dies wird in der Zeit vom 01.03. bis 15.03.2023 geschehen. Soweit möglich, werden die Betreuungsplätze nach den Wünschen der Eltern vergeben. Ein Garantie können wir aber nicht geben.

Schritt 4: Die Information an die Eltern:

Ab dem 16.03.2023 werden die Eltern per Mail in den digitalen Postkorb der BayernID darüber informiert, ob und wo ihr Kind betreut werden kann.

Schritt 5: Die Rückmeldung der Eltern

In der Nachricht über die Zuteilung des Betreuungsplatzes werden die Eltern aufgefordert, die Zuteilung zu bestätigen und den Platz anzunehmen oder aber abzulehnen. Die Annahme des Betreuungsplatzes muss bis zum 31.03.2023 erfolgen. Wird der Platz innerhalb dieser Frist nicht angenommen, kann dieser einem anderen Kind zugeteilt werden. Der gesetzliche Anspruch auf einen Betreuungsplatz könnte dadurch aber verloren gehen.

Mit der Rückmeldung der Eltern über die Annahme oder Absage des Betreuungsplatzes ist die Bedarfsanmeldung abgeschlossen. Danach werden die Betreuungsverträge geschlossen. Die Unterzeichnung des Betreuungsvertrages findet selbstverständlich persönlich in der Betreuungseinrichtung statt.

Fragen können natürlich auch in einem persönlichen Gespräch geklärt werden. Das Personal der Kindertageseinrichtungen und auch die Mitarbeiter im Rathaus helfen Ihnen gerne weiter.