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Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 1/2024
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Hallerndorf

Die Haushaltssatzung des Schulverbandes Hallerndorf wurde dem Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom 22.11.2023 übersandt. Sie enthielt keine genehmigungspflichtige Bestandteile. Die Haushaltssatzung 2023 samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG i. V. m. Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Hallerndorf, Von-Seckendorf-Str. 10, 91352 Hallerndorf öffentlich aus.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekanntgemacht:

Haushaltssatzung

des Schulverbandes Hallerndorf

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), Art, 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff der Bayerischen Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1 - Verwaltungs- und Vermögenshaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  778.000 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  247.100 €

festgesetzt.

§ 2 - Kreditaufnahme

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 3 - Verpflichtungsermächtigung

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4 - Schulverbandsumlagen

1.

Für die Berechnung der Umlagen wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2022 auf 217 Verbandsschüler (Gemeinde Hallerndorf 199, Markt Hirschaid 18) festgesetzt.

2.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Jahr 2023 auf 660.300 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungskostenumlage). Somit ergibt sich eine Verwaltungskostenumlage für

a)

die Gemeinde Hallerndorf in Höhe von 617.910 €

b)

den Markt Hirschaid in Höhe von 42.390 €

3.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Jahr 2023 auf 97.600 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionskostenumlage). Somit ergibt sich eine Investitionskostenumlage für

a)

die Gemeinde Hallerndorf in Höhe von 91.620 €

b)

den Markt Hirschaid in Höhe von 5.980 €

§ 5 - Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.

§ 6 - Sonstige Festsetzungen

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7 - Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Hallerndorf, den 02.01.2024
gez.
Gerhard Bauer
Verbandsvorsitzender