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Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 1/2024
Amtliche Mitteilungen
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Hecken- und Sträucherschnitt

Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Grundstückseigentümer,

in den letzten Bürgerversammlungen wurde wiederholt angemerkt, dass Hecken, Sträucher und sonstige Gewächse teilweise soweit in den öffentlichen Raum – insbesondere auf Gehwegen – ragen, dass Fußgänger und Radfahrer gezwungen sind auf die Straße auszuweichen.

Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer ihre Grundstücke dahingehend zu prüfen, ob ein Rückschnitt erforderlich ist und diesen gegebenenfalls vorzunehmen.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.

Ordnungsamt