Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landratsamt Forchheim hat die Bodenrichtwerte für die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Forchheim mit Stichtag 01.01.2024 beschlossen. Die Festsetzungen der Bodenrichtwerte für die Gemeinde Hallerndorf sind gemäß § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) vom
03.06.2024 bis einschließlich 03.07.2024
öffentlich ausgelegt und können während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauamt der Gemeinde Hallerndorf, Von-Seckendorf-Str. 10, 91352 Hallerndorf, eingesehen werden.
Außerhalb der Auslegungsfrist kann eine Auskunft zum Bodenrichtwert schriftlich in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Forchheim, Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt, bestellt oder über im Internet unter www.boris-bayern.de automatisiert angefordert werden. Die schriftliche Auskunft ist kostenpflichtig.