Die Gemeinde Hallerndorf hat als örtlich zuständige Straßenbaubehörde im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Hasengarten“ eine Erschließungsstraße ordnungsgemäß hergestellt. Die Erschließungsstraße wurde als öffentliche Verkehrsfläche im Sinne des Art. 6 Bayer. Straßen- und Wegegesetz gewidmet.
| Straße | Ohne Straßenbezeichnung am Friedhof Schnaid |
| Flurnummer | 43, Gemarkung Schnaid |
| Anfangspunkt | Einmündung zu FlNr. 76, Gemarkung Schnaid |
| Endpunkt | Grenze zu FlNr. 41, Gemarkung Schnaid |
| Länge | 0,038 km |
| Straßenklasse | Ortsstraße |
| Widmungsbeschränkung | keine |
| Baulastträger | Gemeinde Hallerndorf |
| Begründung | Bebauungsplan „Hasengarten“ und Beschluss des Gemeinderates vom 21.04.2026 |
Die Widmungsunterlagen können im Rathaus Hallerndorf im Bauamt während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Widmung wird mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf wirksam.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth
Postanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth
Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth
schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Hallerndorf, 29.04.2026