Aufgrund Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) erlässt die Gemeinde Hallerndorf folgende Änderungssatzung:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hallerndorf wird wie folgt geändert:
| 1. | Neben den Benutzungsgebühren fallen auch sonstige Entgelte an, die von den Personensorgeberechtigten zu entrichten sind. | |
| 2. | Sonstige Entgelte sind Spielgeld und Getränkegeld. | |
| 3. | Spielgeld und Getränkegeld werden monatlich im Voraus fällig und zusammen mit den Benutzungsgebühren durch Bankeinzug erhoben. | |
| 4. | Spiel- und Getränkegeld wird wie folgt erhoben: | |
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| a. | Spielgeld (Kinderkrippe und –garten) 5,00 €/Monat |
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| b. | Getränkegeld (Kinderkrippe und –garten) 5,00 €/Monat |
Diese Satzung tritt am 01.09.2026 in Kraft.
Hallerndorf, den 29.04.2026