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Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 10/2026
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

Aufgrund Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) erlässt die Gemeinde Hallerndorf folgende Änderungssatzung:

Art. 1 – Änderung der Satzung

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hallerndorf wird wie folgt geändert:

§ 6 erhält folgende Fassung:

1.

Neben den Benutzungsgebühren fallen auch sonstige Entgelte an, die von den Personensorgeberechtigten zu entrichten sind.

2.

Sonstige Entgelte sind Spielgeld und Getränkegeld.

3.

Spielgeld und Getränkegeld werden monatlich im Voraus fällig und zusammen mit den Benutzungsgebühren durch Bankeinzug erhoben.

4.

Spiel- und Getränkegeld wird wie folgt erhoben:

 

a.

Spielgeld (Kinderkrippe und –garten) 5,00 €/Monat

 

b.

Getränkegeld (Kinderkrippe und –garten) 5,00 €/Monat

Art. 2 – In Kraft treten

Diese Satzung tritt am 01.09.2026 in Kraft.

Hallerndorf, den 29.04.2026

Gerhard Bauer
1. Bürgermeister