Satzung zur Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft Hallerndorf I
Die Satzung der Jagdgenossenschaft Hallerndorf I vom 26.11.1983, zuletzt geändert am 03.04.1992, wird wie folgt geändert:
„Die Vorschriften der Absätze 1, 3 und 4 gelten auch für die von der Versammlung der Jagdgenossen durchzuführenden Wahlen (§ 6 Abs. 1 Satz 2) entsprechend mit der Maßgabe, dass nur die Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen (Personenmehrheit) entscheidet.
Wahlen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a und b (Wahl des Jagdvorstehers und eines Stellvertreters sowie von 2 Beisitzern) sind schriftlich unter Verwendung von Stimmzetteln durchzuführen.“
Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tag ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
Vorstehende Satzungsänderung ist in der Versammlung der Jagdgenossen am 22.03.2023 beschlossen worden.