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Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 11/2023
Amtliche Mitteilungen
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Neuverpachtung gemeindlicher Landwirtschaftsflächen

Die Gemeinde Hallerndorf beabsichtigt die Neuvergabe von landwirtschaftlichen Pachtflächen zum Oktober 2023.

Folgende Flächen sind zu vergeben:

Die Flächen werden an den Meistbietenden verpachtet.

Die Pachtdauer wird auf 10 Jahre festgelegt. Eine Änderung der landwirtschaftlichen Nutzungsart darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verpächters vorgenommen werden. Gleiches gilt für die Entfernung von Humusboden, Bäumen und Sträuchern oder sonstigen Anpflanzungen.

Bewerben können sich Gemeindebürger, welche die Flächen selbst bewirtschaften werden.

Bewerbungsunterlagen müssen schriftlich, in einem verschlossenen Umschlage mit dem Hinweis „AUSSCHREIBUNG PACHT“ eingereicht werden.

Bewerbungen, bei denen die Mindestpachtforderung nicht überschritten oder eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nicht ersichtlich ist, werden grundsätzlich ausgeschlossen!

Die Bewerbungsfrist läuft bis 30.06.2023, 12.00 Uhr. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist und kann nicht verlängert werden. Es zählt der Eingangsstempel der Gemeinde Hallerndorf. Ein Versäumen der Frist führt zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte dienstags, mittwochs oder donnerstags jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr an Frau Fehse unter Tel. 09545 4439 114 oder per Mail an fehse@hallerndorf.de.