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Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 11/2025
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

Die Gemeinde Hallerndorf hat als örtlich zuständige Straßenbaubehörde im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Hasengarten“ eine Erschließungsstraße ordnungsgemäß hergestellt. Die Erschließungsstraße wurde als öffentliche Verkehrsfläche im Sinne des Art. 6 Bayer. Straßen- und Wegegesetz gewidmet.

Straßenbeschreibung:

Straße

Ohne Straßenbezeichnung

Anfangspunkt

Kreuzung FlNr. 99 und 76, Gemarkung Schnaid

Endpunkt

Kreuzung FlNr. 79/14 und 56, Gemarkung Schnaid

Länge

0,260 km

Straßenklasse

Ortsstraße

Widmungsbeschränkung

keine

Baulastträger

Gemeinde Hallerndorf

Begründung

Bebauungsplan „Hasengarten“ und Beschluss des Gemeinderates vom 11.02.2025

Die Widmungsunterlagen können im Rathaus Hallerndorf im Bauamt während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Widmung wird mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth

Postanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth

Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth

schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).

Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Hallerndorf, 13.05.2025

Gerhard Bauer
1. Bürgermeister