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Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 11/2025
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

Nach Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) ist Mariä Himmelfahrt in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein Feiertag. Das Landesamt für Statistik stellt gem. Art. 1 Abs. 3 FTG nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung fest, in welchen Gemeinden entweder mehr katholische oder mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten.

Nach den im Rahmen des Zensus 2022 erhobenen Daten, hatten zum Stichtag 15.05.2022 in der Gemeinde Hallerndorf mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz. Damit ergibt sich im Vergleich zur bisherigen Regelung keine Änderung: Mariä Himmelfahrt ist in der Gemeinde Hallerndorf weiterhin ein gesetzlicher Feiertag.