Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 12/2023
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wahlhelfer für die Landtags- und Bezirkswahl gesucht

Für die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 sucht die Gemeinde Hallerndorf ehrenamtliche Wahlhelfer.

In Frage kommen alle Personen, die für diese Wahl wahlberechtigt sind. Dies sind alle Deutschen im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Abstimmung das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung) haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. (Art.1 Abs. 1 LWG).

Für die Ausübung des Ehrenamtes erhält jeder Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung. Die Wahlzeit beginnt am Wahlsonntag um 08.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr. Als Wahlhelfer sind Sie in einem Wahllokal im Schichtdienst im Einsatz. Im Briefwahlvorstand beginnt die Einsatzzeit voraussichtlich um 15 Uhr. Nach Ende der Wahlzeit um 18.00 Uhr wird dann unter Mithilfe aller Wahlhelfer das Wahlergebnis ermittelt.

Falls wir Ihr Interesse an einer Teilnahme an der Landtags- und Bezirkswahl als Wahlhelfer geweckt haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeinde Hallerndorf, Frau Voges, Tel. 09545/4439-113, Frau Weber, Tel. 09545/4439-112, oder Herrn Schmitt, Tel. 09545/4439-130 oder senden Sie Ihre Kontaktdaten per E-Mail an gemeinde@hallerndorf.de.

Vielen Dank für Ihr Interesse!