Bekanntmachung der Haushaltssatzung
der Gemeinde Hallerndorf
Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 71 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung die erforderliche Genehmigung für die Haushaltssatzung der Gemeinde Hallerndorf mit Schreiben vom 03.09.2024, Az.: 2/21-9410, erteilt.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Hallerndorf für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat folgende Haushaltssatzung:
§ 1 – Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 9.718.500 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 5.656.600 €
festgesetzt.
§ 2 - Kreditaufnahme
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3 - Verpflichtungsermächtigung
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.
§ 4 - Sätze für Gemeindesteuern
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
a) Grundsteuer A, für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke 185 v.H.
b) Grundsteuer B, für sonstige Grundstücke 185 v.H.
Gewerbesteuer 400 v.H.
§ 5 - Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
§ 6 - Sonstige Festsetzungen
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7 - Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Hallerndorf, den 03.06.2025