Aufgrund Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) erlässt die Gemeinde Hallerndorf folgende Änderungssatzung:
Art. 1 – Änderung der Satzung
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertages-einrichtungen der Gemeinde Hallerndorf wird wie folgt geändert:
§ 4 erhält folgende Fassung:
Für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:
Für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:
a) Betreuung in der Kinderkrippe:
Bei einer durchschnittlichen täglichen Buchungszeit (Wochendurchschnitt) von
- mehr als drei bis vier Stunden 165 € je Kalendermonat
- mehr als vier bis fünf Stunden 205 € je Kalendermonat
- mehr als fünf bis sechs Stunden 245 € je Kalendermonat
- mehr als sechs bis sieben Stunden 285 € je Kalendermonat
- mehr als sieben bis acht Stunden 325 € je Kalendermonat
- mehr als acht bis neun Stunden 365 € je Kalendermonat
b) Betreuung im Kindergarten für unter 3jährige:
Bei einer durchschnittlichen täglichen Buchungszeit (Wochendurchschnitt) von
- mehr als drei bis vier Stunden 140 € je Kalendermonat
- mehr als vier bis fünf Stunden 160 € je Kalendermonat
- mehr als fünf bis sechs Stunden 180 € je Kalendermonat
- mehr als sechs bis sieben Stunden 200 € je Kalendermonat
- mehr als sieben bis acht Stunden 220 € je Kalendermonat
- mehr als acht bis neun Stunden 240 € je Kalendermonat
c) Betreuung im Kindergarten ab 3 Jahren:
Bei einer durchschnittlichen täglichen Buchungszeit (Wochendurchschnitt) von
- mehr als vier bis fünf Stunden 133 € je Kalendermonat
- mehr als fünf bis sechs Stunden 142 € je Kalendermonat
- mehr als sechs bis sieben Stunden 152 € je Kalendermonat
- mehr als sieben bis acht Stunden 162 € je Kalendermonat
- mehr als acht bis neun Stunden 174 € je Kalendermonat
Art. 2 – In Kraft treten
Diese Satzung tritt am 01.09.2025 in Kraft.