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Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 13/2025
Amtliche Mitteilungen
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Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hallerndorf

Aufgrund Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) erlässt die Gemeinde Hallerndorf folgende Änderungssatzung:

Art. 1 – Änderung der Satzung

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertages-einrichtungen der Gemeinde Hallerndorf wird wie folgt geändert:

§ 4 erhält folgende Fassung:

Für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:

Für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:

a) Betreuung in der Kinderkrippe:

Bei einer durchschnittlichen täglichen Buchungszeit (Wochendurchschnitt) von

- mehr als drei bis vier Stunden 165 € je Kalendermonat

- mehr als vier bis fünf Stunden 205 € je Kalendermonat

- mehr als fünf bis sechs Stunden 245 € je Kalendermonat

- mehr als sechs bis sieben Stunden 285 € je Kalendermonat

- mehr als sieben bis acht Stunden 325 € je Kalendermonat

- mehr als acht bis neun Stunden 365 € je Kalendermonat

b) Betreuung im Kindergarten für unter 3jährige:

Bei einer durchschnittlichen täglichen Buchungszeit (Wochendurchschnitt) von

- mehr als drei bis vier Stunden 140 € je Kalendermonat

- mehr als vier bis fünf Stunden 160 € je Kalendermonat

- mehr als fünf bis sechs Stunden 180 € je Kalendermonat

- mehr als sechs bis sieben Stunden 200 € je Kalendermonat

- mehr als sieben bis acht Stunden 220 € je Kalendermonat

- mehr als acht bis neun Stunden 240 € je Kalendermonat

c) Betreuung im Kindergarten ab 3 Jahren:

Bei einer durchschnittlichen täglichen Buchungszeit (Wochendurchschnitt) von

- mehr als vier bis fünf Stunden 133 € je Kalendermonat

- mehr als fünf bis sechs Stunden 142 € je Kalendermonat

- mehr als sechs bis sieben Stunden 152 € je Kalendermonat

- mehr als sieben bis acht Stunden 162 € je Kalendermonat

- mehr als acht bis neun Stunden 174 € je Kalendermonat

Art. 2 – In Kraft treten

Diese Satzung tritt am 01.09.2025 in Kraft.

Hallerndorf, den 04.06.2025
gez.
Gerhard Bauer
1. Bürgermeister