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Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 13/2026
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

Bekanntmachung

von Bodenrichtwerten der Gemeinde Hallerndorf

zum 01.01.2026

Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Forchheim hat die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen, gewerbliche Nutzflächen, sowie für land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen der Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Forchheim mit Stichtag 01.01.2026 beschlossen.

Die Festsetzungen der Bodenrichtwerte für die Gemeinde Hallerndorf sind gemäß § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) vom

29.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026

öffentlich ausgelegt und können während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauamt der Gemeinde Hallerndorf, Von-Seckendorf-Str. 10, 91352 Hallerndorf, oder auch im Aushang am Rathaus Hallerndorf eingesehen werden.

Außerhalb der Auslegungsfrist kann gem. § 196 Abs. 3 BauGB Auskunft zum Bodenrichtwert bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Forchheim, Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt, verlangt werden. Die Bodenrichtwerte 2024 und 2026 sind gebührenfrei im Bayern-Atlas und auch unter www.bodenrichtwerte-bayern.de abrufbar.

Hallerndorf, den 15.06.2026
gez.
Gerhard Bauer
1. Bürgermeister