Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Forchheim hat die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen, gewerbliche Nutzflächen, sowie für land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen der Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Forchheim mit Stichtag 01.01.2026 beschlossen.
Die Festsetzungen der Bodenrichtwerte für die Gemeinde Hallerndorf sind gemäß § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) vom
29.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026
öffentlich ausgelegt und können während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauamt der Gemeinde Hallerndorf, Von-Seckendorf-Str. 10, 91352 Hallerndorf, oder auch im Aushang am Rathaus Hallerndorf eingesehen werden.
Außerhalb der Auslegungsfrist kann gem. § 196 Abs. 3 BauGB Auskunft zum Bodenrichtwert bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Forchheim, Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt, verlangt werden. Die Bodenrichtwerte 2024 und 2026 sind gebührenfrei im Bayern-Atlas und auch unter www.bodenrichtwerte-bayern.de abrufbar.