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Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 14/2023
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Hallerndorf

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Hallerndorf wurde durch dem Landratsamt Forchheim zur Kenntnisnahme übersandt. Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Hallerndorf, Von-Seckendorf-Str. 10, 91352 Hallerndorf, öffentlich aus.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:

Haushaltssatzung

der Gemeinde Hallerndorf für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat folgende Haushaltssatzung:

§ 1 – Verwaltungs- und Vermögenshaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  8.524.000 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  9.186.500 €

festgesetzt.

§ 2 - Kreditaufnahme

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3 - Verpflichtungsermächtigung

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.

§ 4 - Sätze für Gemeindesteuern

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a)

Grundsteuer A, für land- und

forstwirtschaftliche Grundstücke  —  330 v.H.

b)

Grundsteuer B, für sonstige Grundstücke  —  330 v.H.

Gewerbesteuer  —  400 v.H.

§ 5 - Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

§ 6 - Sonstige Festsetzungen

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7 - Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Hallerndorf, den 03.07.2023
gez.
Gerhard Bauer
1. Bürgermeister