Die Haushaltssatzung der Gemeinde Hallerndorf wurde durch dem Landratsamt Forchheim zur Kenntnisnahme übersandt. Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Hallerndorf, Von-Seckendorf-Str. 10, 91352 Hallerndorf, öffentlich aus.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 8.524.000 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 9.186.500 €
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
| a) | Grundsteuer A, für land- und |
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| forstwirtschaftliche Grundstücke — 330 v.H. |
| b) | Grundsteuer B, für sonstige Grundstücke — 330 v.H. |
|
| Gewerbesteuer — 400 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.