zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
vom 05.07.2023
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Hallerndorf folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hallerndorf (BGS-EWS) vom 04.10.2016 wird wie folgt geändert:
| 1. | § 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung: | |
| „Der Beitrag beträgt | |
| a) | pro m² Grundstücksfläche 1,81 EUR |
| b) | pro m² Geschossfläche 10,48 EUR |
Die Satzung trifft zum 01.10.2023 in Kraft.