Die Bekanntmachung des Wahlkreisleiters über die endgültig zugelassenen Wahlkreisvorschläge für die Landtags- und die Bezirkswahl im Wahlkreis Oberfranken wird im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht und kann ab Montag, 28.08.2023, gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 Landeswahlordnung an den Werktagen (außer Samstagen) während der Dienststunden bei der Gemeinde Hallerndorf, Von-Seckendorf-Str. 10, 91352 Hallerndorf, eingesehen werden.
Die Bekanntmachung enthält für jeden Wahlkreisvorschlag den Namen der Partei oder Wählergruppe, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese, sowie Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr und Anschrift der sich bewerbenden Personen.
Die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl in allen Wahlkreisen Bayerns sind auch im Internet-Angebot des Landeswahlleiters (www.wahlen.bayern.de) unter „Landtagswahlen/Landtagswahl am 08. Oktober 2023” veröffentlicht.