Die Gemeinde bittet alle Grundstückseigentümer um regelmäßigen Rückschnitt der Gehölze und Pflanzungen, die im privaten Bereich entlang der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Straßenraum gedeihen.
Über die Grundstücksgrenze hinauswachsende Gehölze (Überwuchs) sind daher zu entfernen. Nach gängiger Praxis gilt folgendes Lichtraumprofil von Bewuchs freizuhalten. Dieses bezeichnet die Durchgangs- bzw. Durchfahrtshöhe einer Straße und beträgt im Gehweg- bzw. Radwegbereich 2,50 m und im Fahrbahnbereich 4,5 m. Die seitliche Begrenzung bildet die Grundstücksgrenze und eventuell ein zusätzlicher Sicherheitsabstand.
Ihre Mithilfe und Unterstützung sind unerlässlich, um insgesamt ein gepflegtes Ortsbild zu erreichen. Der jährliche Pflanzenzuwachs darf als Form- und Pflegeschnitt ganzjährig entfernt werden. Das Roden oder das auf den Stock setzen von Hecken und Sträuchern ist hingegen in der Zeit vom 01. März bis 30. September während der Vogelbrut verboten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Engagement.