Wie im Amtsblatt vom 28.06.2024 bereits angekündigt, wurden die Beitragsbescheide inzwischen versandt.
Der im Vorauszahlungsbescheid unter Ziffer „I. - Beitragsfestsetzung“ genannte Betrag ist der, der jetzt in 3 Raten erhoben wird. Die Ratenfälligkeiten sind unter Ziffer „III. - Festsetzung der Raten auf den Verbesserungsbeitrag“ festgesetzt. Unter Ziffer „II. - Beitragsberechnung“ ist der voraussichtlich entstehende Gesamtbetrag nach Abschluss der Sanierungsarbeiten ausgewiesen.
Bitte beachten Sie die Zahlungsfälligkeiten, um kostenpflichtige Mahnverfahren zu vermeiden. Sie können den unter Ziffer I. festgesetzten Betrag auch mit einer Einmalzahlung bis 15.09.2024 überweisen.