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Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 15/2025
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

Am 05. September 2025 (KW 36/2025) werden die Grabmale auf allen Friedhöfen der Gemeinde Hallerndorf auf ihre Standsicherheit überprüft.

Warum bedarf es einer regelmäßigen Standsicherheitsprüfung?

Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk können die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass sichtbare Schäden entstehen. Ist ein Grabmal lose, kann der Druck einer Hand oder das kurze Festhalten bei Pflanzarbeiten genügen, um den Stein ins Wanken oder zum Umsturz zu bringen. Jährlich ereignen sich bundesweit rund 100 Unfälle, welche auf lose Grabmale – die zum Teil mehrere hundert Kilo wiegen – zurückzuführen sind.

Rechtsgrundlage

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen die Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht in regelmäßigen Abständen die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen. Die Prüfung hat gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Gartenbau- und Berufsgenossenschaft zu erfolgen.

Ablauf der Prüfung

Die Gemeinde Hallerndorf hat ein sachkundiges Unternehmen mit der technischen Prüfung beauftragt, um eine rechtssichere Kontrolle für jedes Grabmal, angepasst an dessen Konstruktion, zu gewährleisten. Die Nutzungsberechtigten beanstandeter Grabmale werden von der Friedhofsverwaltung angeschrieben, um die Befestigung des Grabmals und Beseitigung der Gefahrenlage zu veranlassen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Hallerndorf, Frau Verleger unter der Tel.-Nr. 09545/4439-123.