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Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 16/2025
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

In den vergangenen Wochen sind bei der Gemeindeverwaltung wiederholt Hinweise und Beschwerden aus der Bevölkerung eingegangen, die auf problematisches Parkverhalten im Gemeindegebiet hinweisen.

Insbesondere in Wohngebieten wird vermehrt auf Gehwegen sowie vor Ein- und Ausfahrten geparkt. In engen Straßenabschnitten kommt es zudem immer wieder vor, dass durch abgestellte Fahrzeuge die notwendige Durchfahrtsbreite für Feuerwehr, Rettungsdienste oder die Müllabfuhr unterschritten wird. Auch das Abstellen von Fahrzeugen in Kurvenbereichen führt regelmäßig zu erheblichen Behinderungen.

Gemäß § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Halten und Parken unzulässig, wenn dadurch der Straßenverkehr gefährdet oder behindert wird. Darüber hinaus ist eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 Metern zwingend freizuhalten, um die Erreichbarkeit durch Einsatz- und Rettungsfahrzeuge sicherzustellen.

Auch das Parken auf öffentlichen Grünflächen/-streifen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann entsprechend geahndet werden.

Wir bitten Sie daher, beim Parken umsichtig zu handeln und Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer sowie Anwohner zu nehmen. Bitte weisen Sie auch Ihre Gäste und Besucher entsprechend darauf hin.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Gemeinde Hallerndorf