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Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 16/2026
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

der Gemeinde Hallerndorf

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Hallerndorf wurde dem Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom 01.07.2026 übersandt. Sie enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Haushaltssatzung 2026 samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Hallerndorf, Von-Seckendorf-Str. 10, 91352 Hallerndorf, öffentlich aus.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:

Haushaltssatzung

der Gemeinde Hallerndorf für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat folgende Haushaltssatzung:

§ 1 – Verwaltungs- und Vermögenshaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben

auf 10.580.300 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben

auf 3.603.100 €

festgesetzt.

§ 2 - Kreditaufnahme

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3 - Verpflichtungsermächtigung

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.

§ 4 - Sätze für Gemeindesteuern

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a)

Grundsteuer A, für land- und forstwirtschaftliche

Grundstücke 185 v.H.

b)

Grundsteuer B, für sonstige Grundstücke 185 v.H.

Gewerbesteuer 400 v.H.

§ 5 - Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000 € festgesetzt.

§ 6 - Sonstige Festsetzungen

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7 - Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Hallerndorf, den 23.07.2026
gez.
Gerhard Bauer
1. Bürgermeister