Die Haushaltssatzung der Gemeinde Hallerndorf wurde dem Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom 01.07.2026 übersandt. Sie enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Haushaltssatzung 2026 samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Hallerndorf, Von-Seckendorf-Str. 10, 91352 Hallerndorf, öffentlich aus.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Hallerndorf für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
auf 10.580.300 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
auf 3.603.100 €
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
| a) | Grundsteuer A, für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke 185 v.H. |
| b) | Grundsteuer B, für sonstige Grundstücke 185 v.H. |
Gewerbesteuer 400 v.H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.