Ab 15.07.2024 haben alle Grundstückseigentümer die Vorauszahlungsbescheide für den Verbesserungsbeitrag erhalten.
Zur Vermeidung von kostenpflichtigen Mahnungen denken Sie bitte an die rechtzeitige Überweisung der zu zahlenden Raten jeweils am 15.09.2024/2025 und 2026.
Die Gemeindekasse wird keine Bankabbuchungen vornehmen. Für die Termine in 2025 und 2026 werden auch keine Zahlungserinnerungen versandt.
Wir werden nur über das gemeindliche Amtsblatt an diese Termine erinnern. Gerne können Sie den vorläufigen Beitrag (unter „I – Beitragsfestsetzung“ der Beitragsbescheide) bis zum 15.09.2024 auch in einem Betrag überweisen.