Die Haushaltssatzung des Schulverbandes Hallerndorf wurde dem Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom 15.07.2026 übersandt. Sie enthielt keine genehmigungspflichtige Bestandteile. Die Haushaltssatzung 2026 samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG i. V. m. Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Hallerndorf, Von-Seckendorf-Str. 10, 91352 Hallerndorf öffentlich aus.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekanntgemacht:
Haushaltssatzung
des Schulverbandes Hallerndorf
für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), Art, 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff der Bayerischen Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 977.500 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 44.000 €
festgesetzt.
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
1. Für die Berechnung der Umlagen wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2025 auf 253 Verbandsschüler (Gemeinde Hallerndorf 239, Markt Hirschaid 14) festgesetzt.
2. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Jahr 2026 auf 811.350 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungskostenumlage). Somit ergibt sich eine Verwaltungskostenumlage für
a) die Gemeinde Hallerndorf in Höhe von 796.170 €
b) den Markt Hirschaid in Höhe von 15.180 €
3. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Jahr 2026 auf 0 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.