Die Haushaltssatzung des Friedhofszweckverbandes Hallerndorf-Hirschaid wurde dem Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom 09.07.2026 übersandt. Sie enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Haushaltssatzung 2025 samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Hallerndorf, Von-Seckendorf-Str. 10, 91352 Hallerndorf, öffentlich aus.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekanntgemacht:
Aufgrund des Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff der Bayerischen Gemeindeordnung erlässt der Friedhofszweckverband folgende Haushaltssatzung:
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird | |
| im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf | 17.950 € |
| und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf | 13.400 € |
| festgesetzt. | |
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| 1. | Betriebskostenumlage: Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes wird auf 0 € festgesetzt. |
| 2. | Investitionsumlage: Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes wird auf 0 € festgesetzt. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.