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Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 19/2024
Amtliche Mitteilungen
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Aus dem Ordnungsamt

Parken auf dem Grünstreifen

Öffentliche Grünstreifen/flächen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn und keine befestigten Parkflächen.

Das bedeutet, dass weder das Parken noch das Befahren eines solchen Grünstreifens gestattet ist.

Was kostet es auf dem Grünstreifen zu Parken?

Laut Bußgeldkatalog droht für die verbotswidrige Nutzung eines Seiten- bzw. Grünstreifens ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro. Im Falle einer Behinderung, Gefährdung oder eines Unfalls durch das Parken auf dem Grünstreifen steigt das Bußgeld auf bis zu 100 Euro.

Wir bitten daher um Beachtung.

Ordnungsamt Gemeinde Hallerndorf