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Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 19/2024
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Hallerndorf

Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 71 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung die erforderliche Genehmigung für die Haushaltssatzung der Gemeinde Hallerndorf mit Schreiben vom 03.09.2024, Az.: 2/21-9410, erteilt.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich auf.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:

Haushaltssatzung

der Gemeinde Hallerndorf für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat folgende Haushaltssatzung:

§ 1 – Verwaltungs- und Vermögenshaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben

 —  auf 10.070.500 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben

 —  auf 7.412.400 €

festgesetzt.

§ 2 - Kreditaufnahme

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3 - Verpflichtungsermächtigung

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.500.000 € festgesetzt.

§ 4 - Sätze für Gemeindesteuern

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a)

Grundsteuer A, für land- und forstwirtschaftliche

Grundstücke  — 330 v.H.

b)

Grundsteuer B, für sonstige Grundstücke —  330 v.H.

Gewerbesteuer  — 400 v.H.

§ 5 - Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

§ 6 - Sonstige Festsetzungen

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7 - Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Hallerndorf, den 12.09.2024
gez.
Gerhard Bauer
1. Bürgermeister