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Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 19/2024
Grußwort -USR-
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Grußwort



Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

in den Sommerferien 2024 hatte die Gemeinde Hallerndorf eine einwöchige Ferienbetreuung für Kinder angeboten, an der 19 Kinder teilgenommen haben.

Für die Eltern bot die Betreuung eine wichtige Entlastung, da viele berufstätige Eltern während der Ferien Schwierigkeiten haben, ihre Kinder durchgehend zu betreuen. Dank der Ferienbetreuung konnten sie ihrem Arbeitsalltag nachgehen, während ihre Kinder gut aufgehoben waren.

Für die Kinder war die Woche ebenfalls ein Gewinn. Neben spannenden Aktivitäten und Spielen, hatten sie die Möglichkeit, neue Freundschaften zu knüpfen und ihre Ferien abwechslungsreich zu gestalten. Zudem förderte das Programm die Kreativität und den Teamgeist der Kinder. Insgesamt zeigte sich die Ferienbetreuung als wertvolle Ergänzung für die Gemeinde, die sowohl den Familien als auch den Kindern zugutekam. Diese Initiative war ein großer Erfolg und stellte eine wertvolle Unterstützung für Familien dar.

Vielen Dank an alle die mitgewirkt und dieses Angebot ermöglicht haben!

Einen kleinen Bericht dazu finden Sie auf den Panoramaseiten.

Aus dem Gemeinderat

Ab 01. Januar 2025 gilt das neue Grundsteuerrecht. Aufgrund dieser Reform müssen alle bayerischen Kommunen, also auch die Gemeinde Hallerndorf bis Ende des Jahres 2024 eine neue Hebesatzsatzung erlassen.

Die Aufgabe des Gemeinderates besteht darin, zu beraten und zu entscheiden, wie die Grundsteuereinnahmen und somit die neuen Hebesätze angepasst werden sollen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die finanzielle Situation der Gemeinde seit der letzten Hebesatzerhöhung im Jahr 2011 durch steigende Kosten in verschiedenen Bereichen, wie etwa bei Personal oder Bauprojekten, verändert hat. Auch die Inflation ist hierbei zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund muss der Gemeinderat prüfen, ob eine Anpassung auf der Einnahmeseite erforderlich ist, um die Finanzlage stabil zu halten und die langfristige Handlungsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten. Steuereinnahmen, insbesondere aus der Grundsteuer, sind ein wesentlicher Bestandteil des gemeindlichen Haushalts und sichern die Finanzierung wichtiger Aufgaben und Projekte.

Ein Großteil der Grundstückseigentümer hat bereits vom Finanzamt die neuen Messbeträge für die Grundsteuer erhalten. Diese neuen Werte bilden die Grundlage für die zukünftige Steuerberechnung, in der die Hebesätze eine entscheidende Rolle spielen.

Ein Unsicherheitsfaktor besteht noch in der unvollständigen Datengrundlage, die dem Finanzamt vorliegt. Rund 90 % der Daten liegen vor, die restlichen 10 % wurden auf Basis von Hochrechnungen ermittelt. Auch die Bereinigung dieser Daten wird voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2025 erfolgen, was bedeutet, dass derzeit noch nicht alle Informationen exakt vorliegen.

Sollte die Gemeinde Hallerndorf bis Ende 2024 keine neue Hebesatzsatzung erlassen, könnte dies zur Folge haben, dass im ersten und zweiten Quartal 2025 keine Grundsteuereinnahmen verzeichnet werden. Dies hätte nicht nur finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinde, sondern würde auch die Bürgerinnen und Bürger betreffen, die dann ihre Grundsteuer rückwirkend in einer Summe nachzahlen müssten.

Der Gemeinderat berät derzeit eingehend über mögliche Anpassungen der Hebesätze, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde zu sichern und gleichzeitig den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Wir werden Sie in den nächsten Wochen weiter über den Fortschritt informieren.

Ihr/euer

Gerhard Bauer

1. Bürgermeister