Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 2/2023
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Fälligkeit der Hundesteuer für das Jahr 2023

Die Gemeinde Hallerndorf macht darauf aufmerksam, dass die gemeindliche Hundesteuer am 15.02.2023 fällig wird.

Barzahler werden aufgefordert, die Hundesteuer in den nächsten Tagen bei der Gemeindekasse einzuzahlen bzw. auf eines unserer Konten zu überweisen.

Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird die Steuer vom angegebenen Konto abgebucht.

Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen bitten wir um rechtzeitige Zahlung.

Hinweise an alle Hundehalter

Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, das alle Hundehalter im Gemeindegebiet verpflichtet sind, ihre Tiere unverzüglich, nachdem diese das Alter von vier Monaten erreicht haben, in der Gemeindeverwaltung anzumelden und zu versteuern. Die Verpflichtung besteht auch dann, wenn ein Hund von auswärts nach Hallerndorf verbracht und schon am früheren Haltungsort versteuert wurde.

Alle, die dieser Verpflichtung noch nicht nachgekommen sind, werden hiermit gebeten, dass Versäumniss nachzuholen.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass jeder steuerpflichtige Hund stets mit dem für ihn erteilten Hundezeichen versehen sein muss. Verloren gegangene Hundezeichen können bei der Gemeindeverwaltung neu erworben werden. Bei Abmeldung des Hundes muss das Hundezeichen zurückgegeben werden.