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Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 2/2026
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

Die Gemeindeverwaltung erreicht derzeit vermehrt Hinweise und Beschwerden aus der Bevölkerung über unzulässiges Parkverhalten im Gemeindegebiet, insbesondere über das Zuparken von Grundstücksein- und -ausfahrten.

Vor allem in Wohn- und Siedlungsbereichen kommt es immer wieder vor, dass Fahrzeuge so abgestellt werden, dass das Ein- oder Ausfahren von Grundstücken nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich ist. Dieses Verhalten stellt eine Verkehrsbehinderung dar und ist unzulässig.

Darüber hinaus wird durch parkende Fahrzeuge in engen Straßen und Kurvenbereichen die erforderliche Durchfahrtsbreite für Feuerwehr-, Rettungs- und Müllfahrzeuge sowie für den Winterdienst teilweise nicht eingehalten. Zur Sicherstellung der Durchfahrt muss eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 m jederzeit gewährleistet sein.

Auch das Parken auf Gehwegen und Grünstreifen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist zu unterlassen.

Die Gemeindeverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmer eindringlich, beim Parken umsichtig zu handeln und insbesondere darauf zu achten, dass Grundstücksein- und -ausfahrten jederzeit frei bleiben. Bitte weisen Sie auch Ihre Gäste und Besucher entsprechend darauf hin.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe

Verkehrswesen