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Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 21/2023
Amtliche Mitteilungen
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Hinweis an alle Hundehalter zur Verunreinigung durch Hundekot

Bei der Gemeinde Hallerndorf sind in letzter Zeit immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen eingegangen. Teilweise beschweren sich die Bürger aber auch darüber, dass Hundekot in ihren Vorgärten hinterlassen wurde.

Verschmutzungen durch Hundekot bieten einen unerfreulichen Anblick und belästigen die Bevölkerung. So ist leider des Öfteren festzustellen, dass Bürgersteige, Grünanlagen und sonstige Flächen mit Hundekot verunreinigt sind. Durch diese Verunreinigungen können Krankheiten übertragen werden, so dass gesundheitliche Gefahren, zum Beispiel für spielende Kinder, nicht auszuschließen sind.

Also achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Spielplätze, Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen und private Vorgärten sind dafür tabu. Sollte ihr Hunde dennoch an einer dieser Stellen sein „Geschäft“ verrichten, dann sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, die Hinterlassenschaft Ihres Hundes zu entfernen.

Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Wenn Sie beim Gassiegehen einfach einen Hundekotbeutel aus den zahlreich vorhandenen Hundekotstationen mitnehmen, um dann damit den Kot Ihres Vierbeiners einzusammeln, tragen Sie mit dazu bei, unsere Gemeinde sauber zu halten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!