Ab 15.07.2024 haben alle Grundstückseigentümer die Vorauszahlungsbescheide für den Verbesserungsbeitrag erhalten. Die erste Rate, fällig am 15.09.2024, wurde noch nicht von allen Beitragspflichtigen überwiesen. Zur Vermeidung von kostenpflichtigen Mahnungen erinnern wir nochmals daran, den fälligen Beitrag zu überweisen.
Die Gemeindekasse wird keine Bankabbuchungen vornehmen.