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Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 21/2025
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

Gemäß den im Juli 2024 versandten Vorauszahlungsbescheiden zum Verbesserungsbeitrag für die Abwasserbeseitigung war die zweite Rate zum 15.09.2025 fällig.

Der Beitrag wurde bislang jedoch noch nicht von allen Beitragspflichtigen entrichtet.

Zur Vermeidung kostenpflichtiger Mahnungen wird nochmals daran erinnert, die ausstehende Zahlung spätestens bis zum 31.10.2025 auf das im Bescheid angegebene Konto der Gemeindekasse zu überweisen.

Hinweis: Die Gemeindekasse nimmt keine Bankabbuchungen vor.