Die Grund- und Gewerbesteuer für das 4. Quartal 2024 wird am 15.11.2024 fällig. Soweit der Gemeinde Hallerndorf kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden Zahlungspflichtige aufgefordert, die Steuern und Abgaben in den nächsten Tagen bei der Gemeindekasse einzuzahlen bzw. auf eines der Konten der Gemeinde Hallerndorf zu überweisen, da sonst nach Fälligkeit nach der Kostensatzung vom 20.12.1996 Mahngebühren erhoben werden bzw. nach § 240 AO 1977 Säumniszuschläge festgesetzt werden müssen.