Die Haushaltssatzung des Schulverbandes Hallerndorf wurde dem Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom 24.09.2024 übersandt. Sie enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Haushaltssatzung 2024 samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG i. V. m. Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Hallerndorf, Von-Seckendorf-Str. 10, 91352 Hallerndorf öffentlich aus.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekanntgemacht:
Haushaltssatzung
des Schulverbandes Hallerndorf
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), Art, 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff der Bayerischen Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 937.200 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 50.000 €
festgesetzt.
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| 1. | Für die Berechnung der Umlagen wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2023 auf 223 Verbandsschüler (Gemeinde Hallerndorf 218, Markt Hirschaid 5) festgesetzt. |
| 2. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Jahr 2024 auf 777.200 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungskostenumlage). Somit ergibt sich eine Verwaltungskostenumlage für |
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| a) die Gemeinde Hallerndorf in Höhe von 763.240 € |
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| b) den Markt Hirschaid in Höhe von 13.960 € |
| 3. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Jahr 2024 auf 20.000 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionskostenumlage). Somit ergibt sich eine Investitionskostenumlage für |
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| a) die Gemeinde Hallerndorf in Höhe von 19.650 € |
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| b) den Markt Hirschaid in Höhe von 350 € |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.