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Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 23/2024
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Hallerndorf

Die Haushaltssatzung des Schulverbandes Hallerndorf wurde dem Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom 24.09.2024 übersandt. Sie enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Haushaltssatzung 2024 samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG i. V. m. Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Hallerndorf, Von-Seckendorf-Str. 10, 91352 Hallerndorf öffentlich aus.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekanntgemacht:

Haushaltssatzung

des Schulverbandes Hallerndorf

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), Art, 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff der Bayerischen Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1 - Verwaltungs- und Vermögenshaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 937.200 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 50.000 €

festgesetzt.

§ 2 - Kreditaufnahme

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 3 - Verpflichtungsermächtigung

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4 - Schulverbandsumlagen

1.

Für die Berechnung der Umlagen wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2023 auf 223 Verbandsschüler (Gemeinde Hallerndorf 218, Markt Hirschaid 5) festgesetzt.

2.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Jahr 2024 auf 777.200 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungskostenumlage). Somit ergibt sich eine Verwaltungskostenumlage für

a) die Gemeinde Hallerndorf in Höhe von 763.240 €

b) den Markt Hirschaid in Höhe von 13.960 €

3.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Jahr 2024 auf 20.000 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionskostenumlage). Somit ergibt sich eine Investitionskostenumlage für

a) die Gemeinde Hallerndorf in Höhe von 19.650 €

b) den Markt Hirschaid in Höhe von 350 €

§ 5 - Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.

§ 6 - Sonstige Festsetzungen

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7 - Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Hallerndorf, den 28.10.2024
gez.
Gerhard Bauer
Verbandsvorsitzender