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Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 23/2024
Amtliche Mitteilungen
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Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hallerndorf

Aufgrund Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) erlässt die Gemeinde Hallerndorf folgende Änderungssatzung:

Art. 1 – Änderung der Satzung

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hallerndorf wird wie folgt geändert:

§ 4 erhält folgende Fassung:

Für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:

a)

Betreuung in der Kinderkrippe:

Bei einer durchschnittlichen täglichen Buchungszeit (Wochendurchschnitt) von

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b)

Betreuung im Kindergarten für unter 3-Jährige:

Bei einer durchschnittlichen täglichen Buchungszeit (Wochendurchschnitt) von

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c)

Betreuung im Kindergarten ab 3 Jahren:

Bei einer durchschnittlichen täglichen Buchungszeit (Wochendurchschnitt) von

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Art. 2 – In Kraft treten

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Hallerndorf, den 30.10.2024
gez.
Gerhard Bauer
1. Bürgermeister