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Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 23/2024
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB:

Der Gemeinderat von Hallerndorf hat in seiner Sitzung am 29.10.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Regnitzwehr“ mit integriertem Grünordnungsplan und Änderung der Bebauungspläne „Eigesweg“ und „Binsig und Kreisen“ beschlossen.

Die Gemeinde Hallerndorf beabsichtigt einen qualifizierten Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren durchgeführt.

Der Geltungsbereich beträgt ca. 6,03 ha

Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücksnummern 142/1, 143/1 und 147 (jeweils ganz), 135, 138, 149, 149/4, 150 (jeweils Teilflächen) und der Gemarkung Schlammersdorf und die Flurstücksnummern 112, 113, 114, 115, 121, 122, 122/1, 122/2 (jeweils ganz), 108/1, 116, 119,130, 131, (jeweils Teilflächen) und der Gemarkung Pautzfeld wird wie folgt umgrenzt:

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im Norden durch landwirtschaftliche Flächen

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im Westen, Süden, und Osten durch bestehende Gewerbefläche der Bebauungspläne „Eigesweg“ und „Binsig und Kreisen“ und durch die Industriestraße angrenzend an die Regnitz.

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im Südwesten durch eine Grünfläche / Wald

Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.

Die Gemeinde Hallerndorf beabsichtigt, den Lückenschluss der beiden bestehenden Gewerbegebiete „Eigesweg“ und „Binsig und Kreisen“ herzustellen, und eine weitere Gewerbefläche auszuweisen.

Eine Ausgleichsfläche für den naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Ausgleich wird im Laufe des Verfahrens noch festgelegt.

Dieser Aufstellungsbeschluss ersetzt den am 26.04.2022 gefassten Aufstellungsbeschluss.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

2. Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat von Hallerndorf hat in seiner Sitzung am 29.10.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Regnitzwehr“ mit integriertem Grünordnungsplan und Änderung der Bebauungspläne „Eigesweg“ und „Binsig und Kreisen“ in der Fassung vom 29.10.2024 gebilligt.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, mit dem o. g. Bauleitplanvorentwurf die Öffentlichkeit frühzeitig gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gem. § 4 Abs. 1 BauGB zeitgleich gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Regnitzwehr“ mit integriertem Grünordnungsplan und Änderung der Bebauungspläne „Eigesweg“ und „Binsig und Kreisen“ in der Fassung vom 29.10.2024 und die Begründung sind

vom 27.11.2024 bis einschließlich 10.01.2025

im Internet veröffentlicht und auf der Homepage der Gemeinde Hallerndorf unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:

https://www.hallerndorf.de

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls aus:

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Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter

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Anlage Schalltechnische Untersuchung

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Anlage Geruchstechnische Untersuchung

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Anlage Artenschutzrechtliche Prüfung

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Anlage Baugrundgutachten

Es wird darauf hingewiesen,

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dass Stellungnahmen während der Dauer der vorgenannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

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dass Stellungnahmen elektronisch (gemeinde@hallerndorf.de) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können,

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dass die vorgenannten Planunterlagen zusätzlich auch im Rathaus der Gemeinde Hallerndorf (Von-Seckendorf-Str. 10, 91352 Hallerndorf) zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich (Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag 13.30 – 18.00 Uhr) ausliegen, öffentlich zugänglich sind und dort in Papierform eingesehen werden können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Hallerndorf, den 06.11.2024

gez.
Gerhard Bauer
Erster Bürgermeister