Für die Kommunalwahlen im März 2026 sind von der Gemeinde Hallerndorf verschiedene Bekanntmachungen zu veröffentlichen. Die dabei vorgegebenen und einzuhaltenden Termine lassen sich meist nicht mit den Erscheinungsterminen des gemeindlichen Amtsblatts vereinbaren. Aus diesem Grund erfolgen die amtlichen Bekanntmachungen zur Kommunalwahl gem. § 98 GLKrWO ausschließlich durch öffentlichen Anschlag im Schaukasten am Rathaus Hallerndorf. Wir werden soweit möglich im gemeindlichen Amtsblatt auf die zur Veröffentlichung anstehenden Bekanntmachungen hinweisen. Die digitale Version der Bekanntmachung werden wir auch auf unserer Homepage unter www.hallerndorf.de zur Verfügung stellen.