Eine der Winter-Linden bei der Sparkasse Hallerndorf, etwa 80–120 Jahre alt, muss aus Sicherheitsgründen gefällt werden. Eine eingehende Untersuchung durch einen Sachverständigen ergab erhebliche Schäden am Stamm und Wurzelbereich, darunter starke Fäulnis und unzureichende Restwandstärken. Diese Zersetzungen machen den Baum akut kippgefährdet und erfordern eine Fällung. Die Linde erfüllt zwar eine wichtige gestalterische Funktion, aber aufgrund der Gefahr für die Verkehrssicherheit ist die Fällung gemäß Gutachten zeitnah notwendig. Eine Ersatzpflanzung wird vorgesehen, um die gestalterischen und ökologischen Funktionen langfristig zu erhalten. Die Fällung wird in der Kalenderwoche 49 (02.12.24 – 06.12.24) stattfinden. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese erforderliche Maßnahme.
Wir möchten auch darauf hinweisen, dass Sie für die Verkehrssicherheit Ihrer Bäume verantwortlich sind und das Sie aufgrund von BGB § 823 Abs. 1 Schadenersatzpflichtig sind, sollte durch einen auf Ihrem Grundstück befindlichen Baum, ein Schaden (Personen- oder Sachschaden) gegenüber anderen entstehen.
Daher empfehlen wir Ihnen, Ihre Bäume in angemessenen Abständen (Empfehlung: jährlich, im Wechsel belaubt/unbelaubt) oder nach besonderen Ereignissen (z. B. Starkwetterereignis: Sturm, Hagel, Schneebruch etc...) auf die Bruch- und Standsicherheit hin zu kontrollieren. Bei Zweifeln an der Bruch- und Standsicherheit, empfehlen wir Ihnen, sich von einer Fachfirma beraten zu lassen.