Die Haushaltssatzung des Schulverbandes Hallerndorf wurde dem Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom 22.10.2025 übersandt. Sie enthielt keine genehmigungspflichtige Bestandteile. Die Haushaltssatzung 2025 samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG i. V. m. Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Hallerndorf, Von-Seckendorf-Str. 10, 91352 Hallerndorf öffentlich aus.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekanntgemacht:
Haushaltssatzung
des Schulverbandes Hallerndorf
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), Art, 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff der Bayerischen Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 951.050 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 163.550 €
festgesetzt.
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| 1. | Für die Berechnung der Umlagen wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2024 auf 254 Verbandsschüler (Gemeinde Hallerndorf 240, Markt Hirschaid 14) festgesetzt. | |
| 2. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Jahr 2025 auf 711.00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungskostenumlage). Somit ergibt sich eine Verwaltungskostenumlage für | |
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| a) | die Gemeinde Hallerndorf in Höhe von 699.700 € |
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| b) | den Markt Hirschaid in Höhe von 11.300 € |
| 3. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Jahr 2025 auf 0 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionskostenumlage). | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.