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Amtsblatt der Gemeinde Hallerndorf
Ausgabe 25/2025
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

Die Haushaltssatzung des Schulverbandes Hallerndorf wurde dem Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom 22.10.2025 übersandt. Sie enthielt keine genehmigungspflichtige Bestandteile. Die Haushaltssatzung 2025 samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG i. V. m. Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Hallerndorf, Von-Seckendorf-Str. 10, 91352 Hallerndorf öffentlich aus.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekanntgemacht:

Haushaltssatzung

des Schulverbandes Hallerndorf

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), Art, 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff der Bayerischen Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1 - Verwaltungs- und Vermögenshaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 951.050 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 163.550 €

festgesetzt.

§ 2 - Kreditaufnahme

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 3 - Verpflichtungsermächtigung

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4 - Schulverbandsumlagen

1.

Für die Berechnung der Umlagen wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2024 auf 254 Verbandsschüler (Gemeinde Hallerndorf 240, Markt Hirschaid 14) festgesetzt.

2.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Jahr 2025 auf 711.00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungskostenumlage). Somit ergibt sich eine Verwaltungskostenumlage für

a)

die Gemeinde Hallerndorf in Höhe von 699.700 €

b)

den Markt Hirschaid in Höhe von 11.300 €

3.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Jahr 2025 auf 0 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionskostenumlage).

§ 5 - Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.

§ 6 - Sonstige Festsetzungen

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7 - Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Hallerndorf, den 10.12.2025
gez.
Gerhard Bauer
Verbandsvorsitzender